Anwohnerparken in Böblingen
Im vergangenen Jahr wurde im Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, durch das die Gebühren für das Anwohnerparken zukünftig deutlich teurer werden könnten. Die passende landesrechtliche Regelung in Baden-Württemberg soll noch vor der Sommerpause kommen.
Schon jetzt planen manche Städte in Baden-Württemberg teilweise drastische Erhöhungen der Gebühren. In Freiburg steht beispielsweise eine Verzwölffachung von 30,00 Euro pro Jahr auf 30,00 Euro pro Monat im Raum. Sicher wird diese Thematik auch auf uns in Böblingen zukommen.
Wohnen nicht künstlich teurer machen
Die Mieten bewegen sich ohnehin schon auf einem hohen Niveau und die Verfügbarkeit von freiem Wohnraum ist knapp. Viele müssen schon jetzt einen bedeutenden Teil ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben. Durch eine erhebliche Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken würden vor allem Menschen mit geringerem Einkommen erheblich belastet werden. Das Wohnen darf nicht auch noch aufgrund von steigenden Gebühren zusätzlich verteuert werden.
Eine Gebührenerhöhung nach Freiburger Vorbild soll es aus Sicht der Böblinger FDP-Fraktion bei uns nicht geben! Kontaktieren Sie mich gerne auch persönlich: Johannes.Peltonen@Stadtrat-Boeblingen.de
Ihr
Johannes Peltonen
Stadtrat FDP-Fraktion
Mobilitätskonzept für das neue Hochhaus
Auf dem Postareal neben dem Böblinger Bahnhof soll ein zukunftsweisender Neubau entstehen. Die Sieger des Architektenwettbewerbs sehen u. a. ein 60-Meter-Hochhaus vor. Geplant sind Wohnungen, gewerbliche Betriebe, Büros und Räume für die Stadtgesellschaft. Die Böblinger FDP-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Neugestaltung des Böblinger Postareals, das 2023 abgerissen werden soll, und freut sich auf die Neugestaltung bis zur Internationalen Bauausstellung StadtRegion Stuttgart im Jahre 2027.
Im Rahmen der Neugestaltung des Postareals fordert die FDP-Fraktion ein Mobilitätskonzept für das neue „urbane Viertel“. Vor Baubeginn sollte ein Plan erarbeitet werden mit dem Ziel, künftige Defizite in der Mobilitätsinfrastruktur zu vermeiden.
Erfreulich ist, dass das neue Hochhaus sehr gut mit Bussen und Bahnen erreichbar ist. Im Gegensatz hierzu wird der aktuelle Anfahrtsweg für PKW über die Calwer Straße den dort bereits bestehenden Flaschenhals vor der Calwer Brücke zusätzlich strapazieren. Dabei sollte bedacht werden, dass nach einer kürzlich veröffentlichten Umfrage immer noch 70 Prozent der Menschen das Auto/Elektroauto bevorzugen.
Der Flaschenhals muss weg!
Der Vorschlag der Verwaltung, die Calwer Straße entlang der neuen Flugfeldklinik auf zwei Fahrspuren und eine Busspur zu reduzieren, hat nicht nur bei meiner Fraktion Skepsis ausgelöst. Letztlich konnte der Gemeinderat überzeugt werden, dies näher untersuchen zu lassen.
Dabei ging es vor allem um Rettungswege, Schwerlastverkehr von und zur Hulb, die Einfahrten zu den Parkhäusern und die Erreichbarkeit des Klinikums über die Herrenberger Straße. Die Simulation liegt nun vor und kommt – wen hätte es gewundert – zu dem Ergebnis, dass wir Spuren zurückbauen sollen. Dabei hat sie die eigentlich gestellten Fragen gar nicht beantwortet, denn das hat ein „Flaschenhals“ verhindert. Zudem wurden weitere Umstände, wie der Schwerlastverkehr, einfach ausgeblendet.
Ein neues Jahr mit alten und neuen Herausforderungen
In der Gemeinderatssitzung vor Weihnachten wurde der städtische Haushalt für das Jahr 2021 verabschiedet. Hier waren Einsparungen an zahlreichen Stellen nötig. Trotz all dem ist es besonders erfreulich, dass unter anderem geplante Investitionen, wie zum Beispiel die dringend notwendigen Sanierungen von Schulgebäuden, planmäßig durchgeführt werden können.
Der Druck, zu sparen, wird uns auch im neuen Jahr weiter beschäftigen. Allerdings müssen wir uns für die Zukunft zwingend fragen, wie auch längerfristig gespart werden kann. Die Personalkosten – der größte und stetig wachsende Posten im städtischen Haushalt – müssen hierfür beispielsweise in den Fokus genommen werden. Hieran müssen wir arbeiten!
Reform der Grundsteuer: Mehrbelastungen für Ein- und Zweifamilienhäuser
Am 4. November 2020 hat die schwarz-grüne Landesregierung ihr Modell zur Grundsteuer durchgesetzt. Ab 2025 berechnet sich die Grundsteuer nur nach Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Die vom Bund zusätzlich vorgesehenen Kriterien Immobilienart, Miete, Gebäudefläche und -alter werden nicht berücksichtigt, es gibt lediglich einen Abschlag für Wohnnutzung.
Es ist zu befürchten, dass auf viele Böblinger/-innen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zukommen. Der Gemeinderat kann die Auswirkungen durch eine Anpassung des örtlichen Hebesatzes mildern. Wir möchten dies rechtzeitig angehen und haben eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, auf deren Beantwortung wir mit Interesse warten: