In der Sitzung des Gemeinderats am 20. November 2024 wurde die Auswahl des Projektentwicklers für das „Windvorranggebiet BB-14“ aufgrund eines von FDP und CDU eingebrachten Antrages vertagt:

  • Zum einen warten wir ab, ob unser Naherholungsgebiet überhaupt als Vorranggebiet von der Regionalversammlung ausgewiesen wird; denn ein Vorranggebiet gibt es derzeit noch gar nicht und es besteht deshalb auch keinerlei Eile, weiteres Geld auszugeben.
  • Zum anderen soll erst einmal eine zwischen Landesnaturschutzverband und der NABU-Gruppe Sindelfingen-Böblingen abgestimmte Stellungnahme bzw. ein unabhängiges Gutachten zu den Belangen des Natur- und Umweltschutzes vorgelegt werden. Während in der für die Entscheidung maßgeblichen Stellungnahme die Ansicht vertreten wird, dass auf keinen Fall eine Windkraftanlage – auch nicht in kleinen Dimensionen – gebaut werden sollte, ist die NABU-Gruppe Sindelfingen-Böblingen nunmehr der Ansicht, dass das Gebiet mit Einschränkungen genutzt werden könne, was irritiert.

Zudem gab es Unsicherheiten bezüglich der Befangenheit von Ratsmitgliedern, die im Aufsichtsrat der Stadtwerke Böblingen (einer der Investoren) sitzen. Es sollte am 20. November lediglich über die Aufnahme von Verhandlungen entschieden werden und nicht über einen Bauauftrag. Hier soll Befangenheit bestehen, während bei der eigentlichen Entscheidung über die Verpachtung an den Investor eine Beteiligung an der Abstimmung – nach zunächst anders lautender Aussage der Verwaltung – nun aufgrund eines Rechtsgutachtens „zulässig erscheinen soll“. Die Formulierung ist ungewöhnlich. Eine rechtliche Klärung drängt sich förmlich auf!

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Dr. Detlef Gurgel
FDP-Fraktion