Reform der Grundsteuer: Mehrbelastungen für Ein- und Zweifamilienhäuser
Am 4. November 2020 hat die schwarz-grüne Landesregierung ihr Modell zur Grundsteuer durchgesetzt. Ab 2025 berechnet sich die Grundsteuer nur nach Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Die vom Bund zusätzlich vorgesehenen Kriterien Immobilienart, Miete, Gebäudefläche und -alter werden nicht berücksichtigt, es gibt lediglich einen Abschlag für Wohnnutzung.
Es ist zu befürchten, dass auf viele Böblinger/-innen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zukommen. Der Gemeinderat kann die Auswirkungen durch eine Anpassung des örtlichen Hebesatzes mildern. Wir möchten dies rechtzeitig angehen und haben eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, auf deren Beantwortung wir mit Interesse warten:
Herausforderungen der Zukunft gemeinsam meistern
Nachdem in den letzten Jahren Ein- nahmen in Rekordhöhe verzeichnet werden konnten, haben diese nun einen ersten spürbaren Dämpfer erhalten. Für die kommenden Jahre ist mit Einnahmen auf einemmittleren Niveau zu rechnen. Demgegenüber stehen die laufenden Kosten und eine Vielzahl von notwendigen Investitionen. Um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, müssen die zur Verfügung stehenden Ressourcen sinnvoll geplant und eingesetzt werden. Bestehende Aufgaben und geplante Projekte müssen priorisiert werden. Im Zuge dessen muss auch der zukünftige Personalbedarf seitens der Stadtverwaltung zielgerichtet überprüft werden. Jedoch dürfen sich alle zukünftigen Einsparungen keineswegs nur auf die freiwilligen Aufgaben Böblingens erstrecken. Gerade diese leisten einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben.
Die Energiewende wird bis auf weiteres ohne Erdwärme auskommen müssen
Mit Erdwärme (Geothermie) könnte der weltweite Energiebedarf für lange Zeit gedeckt werden. In Island beträgt der Anteil der Geothermie an der Energieversorgung z. B. 60 Prozent. Leider schaut die Praxis hierzulande anders aus. Es fehlt u. a. an einem grundlegenden Haftungskonzept für Schäden, die durch Bohrungen entstehen können.
Wenn – wie in Böblingen – große Schäden durch Erdhebungen eintreten, will und soll keiner persönlich haften. Bei Unterversicherung kann dies alle Beteiligten in den Ruin treiben. Derzeit kann deshalb niemand, der gut beraten ist, eine Bohrung beauftragen. Er wüsste nicht einmal annähernd, wie hoch er sich versichern soll und der Versicherer würde auch einen gewaltigen Risikoaufschlag verlangen (müssen). Auch kein Nachbar kann derzeit einer solchen Bohrung beruhigt zuschauen, riskiert er doch Haus und Hof. Damit ist die Geothermie faktisch am Ende.
Kliniken: Tiefstand bei Corona-Patienten
Diese positive Mitteilung des Landrats konnten wir alle am 24. April der Presse entnehmen. Zudem sieht der Böblinger OB für die Stadt eine gute Situation: „Die Zunahme der neu diagnostizierten Corona-Fälle flacht stark ab“.
Dabei ist uns allen bewusst, dass die Corona-Pandemie erst durch einen geeigneten Impfstoff überwunden werden kann. Dieser wird vermutlich frühestens in einem Jahr zur Verfügung stehen. Da ein vollständiger Lockdown weder durchzuhalten noch auf Dauer gerechtfertigt ist, erhebt sich die Frage nach der richtigen Öffnungsstrategie. Hierbei unterscheiden sich die Ansichten sowohl der Experten als auch der politisch Verantwortlichen.
Selbstverständlich steht für uns als FDP-Fraktion im Böblinger Gemeinderat der Gesundheitsschutz an oberster Stelle.
Fernwärme: Wir müssen aus Fehlern lernen!
Nachdem schon im November 2019 die Mediationsvereinbarung unterzeichnet werden konnte und diese auch große Zustimmung bei allen Beteiligten fand, hat es in der jüngsten Vergangenheit dann doch noch einige Irritationen gegeben.
Die Jahresrechnungsstellung der SWBB für 2019 wäre in der vorgelegten Form nicht notwendig gewesen und hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Recht für Verärgerung gesorgt. Das Vertrauen in die Einigung war bei vielen erschüttert. Nachdem nunmehr auch das Kartellverfahren beendet ist, konnte glücklicherweise noch eine wichtige weitere Einigung erzielt werden. Die SWBB werden die Rückzahlungen an ihre Kunden „am Stück“ leisten, also nicht in Raten verrechnen, wie ursprünglich angedacht. Das ist der einzig richtige Weg. Denn nur so kann eine genaue Zuordnung zu den Abrechnungszeiträumen vorgenommen und sauber mit Eigentümern und Mietern abgerechnet und damit neuer Streit vermieden werden.