Am 4. November 2020 hat die schwarz-grüne Landesregierung ihr Modell zur Grundsteuer durchgesetzt. Ab 2025 berechnet sich die Grundsteuer nur nach Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Die vom Bund zusätzlich vorgesehenen Kriterien Immobilienart, Miete, Gebäudefläche und -alter werden nicht berücksichtigt, es gibt lediglich einen Abschlag für Wohnnutzung.
Es ist zu befürchten, dass auf viele Böblinger/-innen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zukommen. Der Gemeinderat kann die Auswirkungen durch eine Anpassung des örtlichen Hebesatzes mildern. Wir möchten dies rechtzeitig angehen und haben eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, auf deren Beantwortung wir mit Interesse warten:
1. Plant die Stadt Böblingen eine aufkommensneutrale Umsetzung über die kommunalen Hebesätze?
2. Welche Stadtteile oder Quartiere werden durch das Bodenwertmodell aus Sicht der Stadt stärker belastet und welche nicht?
3. Wie bewertet die Verwaltung, dass die Gebäudefläche nicht in das Bodenwertmodell einfließt, und wie schätzt die Verwaltung die Belastung für Ein- und Zweifamilienhäuser ein?
4. Wie hoch plant die Verwaltung die Hebesätze für die Grundsteuer anzusetzen und wird dazu eine öffentlich einsehbare Musterrechnung vorgelegt?
5. Welche Auswirkungen auf den Wohnungs- und Immobilienmarkt allgemein erwartet die Verwaltung durch die Grundsteuer-Novelle und die Umsetzung in Böblingen?
6. Ergeben sich aus Sicht der Verwaltung Auswirkungen auf die Arbeit oder die Besetzung des Gutachterausschusses durch die neue Gesetzesgrundlage?
Eine Musterrechnung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.
Wir stehen für eine ausgewogene Lösung ein! Schreiben Sie uns: bb@drgurgel.de.
Dr. Detlef Gurgel FDP-Fraktion