Windkraftanlagen im Böblinger Naherholungsgebiet
Der Gemeinderat hat sich gegen unsere Stimmen für die Ausweisung des Vorranggebietes für Windkraft im Böblinger Wald zwischen der B 464 und Mauren (BB-14) entschieden.
Eine Idee der Befürworter liegt darin, dass wir bei der Planung das Heft nicht aus der Hand geben dürfen, weil sonst Ehningen und Holzgerlingen die Anlagen ohne Böblinger Beteiligung erstellen lassen könnten. Unseres Erachtens ist es gerade umgekehrt: Würde das Vorranggebiet BB-14 aus der Regionalplanung herausgenommen, so wie zum Beispiel die Streuobstwiesen in Holzgerlingen, so würde keine der Gemeinden einen Alleingang machen können.
Wir sind nicht die Einzigen, die das Naherholungsgebiet BB-14 nicht für geeignet halten.
Bereits die gemeinsame Stellungnahme von Landesnaturschutzverband, BUND und NABU vom 1. Februar 2024 ist ausreichend, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen. Dort wird detailliert dargestellt, dass u. a. bereits Natur- und Artenschutz dies verbieten.
Die Abstandsflächen zu Böblingen liegen knapp über 800 Meter (m). Die Hauptwindrichtung liegt Richtung Diezenhalde und damit würden alle Anlagen im Abstand von ca. 450 m zueinander in voller Breitseite zur Diezenhalde in einer Höhe von bis zu 300 m (Flügelspitze) stehen. Für Anlagen dieser Größenordnung müssten auch entsprechend große Waldflächen gerodet werden. Selbst wenn man anstatt der theoretisch möglichen bis zu 18 Anlagen (so der Traum mancher) auch nur sechs dort platziert, wird man das Naherholungsgebiet nicht wiedererkennen.
Die Chance zum Erhalt dieses Naherholungsgebietes ist nun erst einmal vertan! Jetzt kommt es drauf an, ob der am 9. Juni 2024 zu wählende neue Gemeinderat aus dem Projekt noch aussteigt oder nicht.
Dr. Detlef Gurgel
Vorsitzender FDP-Fraktion